Verfassung

Die Verfassung ist die Anzahl von Schadenspunkten, die ein Charakter aushalten kann, ohne den lebensgefährlichen Traumaschaden erleiden zu müssen. Sie wird in drei Werten ausgedrückt, die stellvertretend für die Verfassung des Kopfes (der erste Wert), des Oberkörpers (der zweite Wert) und des Unterkörpers (der dritte Wert) stehen.
Schaden an der Verfassung repräsentiert Fleischwunden, Kratzer, Quetschungen, Prellungen und ähnliches.
In der folgenden Tabelle können sie die Verfassung für ihren Charakter anhand der Konstitution ablesen.

Konstitution Verfassung
0 1/3/2
1 1/4/2
2 1/4/3
3 2/4/3
4 2/5/3
5 2/5/4
6 3/5/4
7 3/6/4
8 3/6/5
9 4/6/5
10 4/7/5
11 4/7/6
12 5/7/6
13 5/8/6
14 5/8/7
15 6/8/7