Auf dem Kontinenten Gora hat nicht jeder Mensch die gleichen Bürgerrechte. Es gibt hierarchisch angeordnete Bürgerklassen, die in jedem Pass stehen und beispielsweise den Zutritt zu gewissen Gebäuden ermöglichen oder verweigern. Der Aufstieg in einer höhere Bürgerklasse ist zwar nicht unmöglich, aber mit großem Aufwand verbunden. Die meisten verbleiben zunächst in der Bürgerklasse ihrer Eltern und werden dann bei der Wahl eines Berufs gegebenenfalls auf- oder abgestuft.
Dies ist die höchste Bürgerklasse und nur etwa 10 Personen pro Klan haben diese inne, beispielsweise direkte Angehörige der Königsfamilie oder die 12 Hoheschwestern aus der Schwesternschaft der Sahfila. Sie haben völlige Immunität vor jedem Gericht und können höchstens von anderen Menschen mit dieser Bürgerklasse zur Rechenschaft gezogen werden.
Etwa 100 Personen je Klan gehören zu dieser Bürgerklasse, die vergleichbar ist mit hohen Adeligen wie Erzherzogen oder Kurfürsten. Auch sehr sehr reiche, verdiente Händler und Konzernbesitzer mit viel Macht können zu dieser Bürgerklasse gehören. Auch sie können nur von anderen mit der gleichen Bürgerklasse angeklagt werden.
Etwa 1000 Personen je Klan gehören dieser Bürgerklasse an, die vergleichbar ist mit Baronen oder Grafen. Auch sie stehen noch über den Gesetz und müssen sich nur vor anderen mit den Bürgerklassen A, AA oder AAA verantworten. Auch in diese Bürgerklasse haben sich Händler und Fabrikbesitzer ohne feste klanzugehörigkeit mit viel Macht und Geld eingekauft.
Etwa 10.000 Personen je Klan gehören zu dieser Bürgerklasse. Hierbei handelt es sich meist um hohe Beamte, Anführer der Wächterkaste oder angesehene, verdiente Bürger, wie beispielsweise berühmte Forscher, Stars oder sehr erfolgreiche Sportler. Auch höhere Militärränge findet man häufig in dieser Bürgerklasse wieder. B-Bürger haben uneingeschränkten zutritt zu allen Gebäuden, müssen sich aber dem Gericht verantworten. Allerdings genießen sie einige Sonderrechte und dürfen häufig auch Personen mit geringerer Bürgerklasse bevormunden und ihnen Befehle erteilen.
Den Wächtern ist diese Klasse vorbehalten. Sie sind ausgestattet mit einigen Sonderrechten, die ihre Arbeit erleichtern sollen. So stehen sie beispielsweise oft außerhalb des Gesetzes und sind von Anschuldigungen wie Einbruch (zwecks Hausdurchsuchungen), Körperverletzung und Todschlag fast ausgenommen. Zu beachten ist, dass dies eine permanent gültige Bürgerklasse ist, so dass Wächter sozusagen immer im Dienst sind. Nur wenn erwiesen ist, dass eine Straftat nicht im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe, dem Schutz ihres Klans, gebracht werden kann, sind sie vor Gericht zu verantworten.
Wer einem Klan klar zugehörig ist, verfügt über die Bürgerklasse C. Dies geht los bei Lehrern, Verwaltungsbeamten und Sekräteren bis hin zu Lager- und Fließbandarbeitern, wenn diese in einem klaneigenen Konzern arbeiten. Mit der Zugehörigkeit zu dieser Bürgerklasse ist keine Aussage über den sozialen Status oder ihr Vermögen gemacht. Manche mit Bürgerklasse C sind ärmer als D-Bürger. Aber sie haben uneingeschränkten Zutritt zu den Klan-Fabriken und auch Bibliotheken oder Unterhaltungsparadise sind ihnen zugänglich oder sie erhalten vergünstigten Zugang.
Die meisten fallen in die Kategorie Bürgerklasse D. Sie gehören keinem festen Klan an, sind aber registriert und haben so zumindest ein Existenz- und Selbstbestimmungsrecht. Sie arbeiten in klanfremden Fabriken, sind selbstständig oder arbeitslos. Vatare, Taxi-Fahrer, Kleinkriminelle oder freischaffende Ärzte sind gute Beispiele dieser Kategorie. Einige von ihnen sind sogar sehr wohlhabend, den Klans jedoch ein Dorn im Auge, was verhinderte, dass sie sich in höhere Bürgerklassen einkaufen konnten.
Sklaven sind auf Gora völlig entrechtet und gelten als Gegenstände. Die eigenen Sklaven darf man hinrichten oder verhungern lassen. Einen fremden Sklaven zu töten ist allerdings strafbar und wird als Sachbeschädigung verhandelt. Einige Klans räumen Sklaven allerdings ein Lebensrecht ein, manchmal sogar das Recht auf Gesundheit. Zum jeweiligen Umgang mit Sklaven finden sie hierzu einen Abschnitt bei den Klans
Bürger der Klasse X sind entweder nie registriert worden und existieren demnach nicht oder sie haben sich eines schweren Verbrechens schuldig gemacht und ihnen wurden sämtliche Bürgerrechte entzogen. Es ist kein Verbrechen, sie zu töten oder sonstwie zu mißhandeln, da sie nicht existieren. Bürgerklasse X ist somit das fehlen einer Bürgerklasse. Viele in dieser Bürgerklasse verdingen sich als Kriminelle oder Vatare. Für einen legalen Beruf muss man sich erst registrieren lassen.