Anti-Androidisierungsgesetz

Das Anti-Androidisierungsgesetz trat im Jahr 151 nOX in Kraft und gilt auf ganz Gora. Es behob von heute auf morgen jegliche Androidisierung bzw. unterstellte sie der Kontrolle der Klans und Königreiche. Jedes Cyberimplantat muss registriert sein und darf nur mit Genehmigung eines Klans implantiert werden. Für gewöhnlich erlauben die Klans nur ihren Wächtern und Soldaten solche Implantate und auch hier meist nur der Elite.

Jeder, der ohne Genehmigung mehr als 5% seines Körpergewebes durch Cyberimplantate ersetzt, fällt zurück in Bürgerklasse X und ist demnach vogelfrei.

 
anti-androidisierungsgesetz.txt · Zuletzt geändert: 2008/11/04 12:25 von yvo
 
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